Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 01.02.2017
SBS GmbH Spree Bauservice
Baltrumstr. 43, 13127 Berlin
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeines:
Der Vertrag wird zwischen dem Besteller (nachstehend Auftraggeber genannt) und der Firma SBS GmbH Spree Bauservice durch die überwiegend telefonische Annahme der Bestellung zu den nachfolgend genannten Bedingungen geschlossen.
Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich und unwiderruflich ausgeschlossen.
Baustellen, Lagerplätze und Gehwege einschl. Zufahrten sind vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern so herzurichten (befestigt, abgesperrt und ggf. gesichert), dass die bestellte Leistung mit dem für die Auftragerfüllung erforderlichen Fahrzeugen bedenkenlos erbracht werden kann. Für Schäden jeglicher Art, die in Folge ungeeigneter Zufahrten und Aufstell-/ Lagerplätzen entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Vergebliche Anfahrten und / oder Wartezeiten (z. B. Polizei, Abschleppdienst abwarten, zugestellte Container, keine ausreichende Tragfähigkeit des Untergrundes, verschlossene Grundstücke u. a.) gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Wartezeiten werden mit 89,00 € / h und Leerfahrten mit 150, 00 € netto in Rechnung gestellt. Der Fahrer entscheidet (auf Grund seiner noch durchzuführenden Aufträge bzw. nach Rücksprache mit der Disposition), ob die Beseitigung der Behinderung und / oder das eintreffen der Polizei bzw. des Abschleppdienstes abgewartet werden kann.
Unsere Terminzusagen sind immer als unverbindlich anzusehen, da wir neben den vorgenannten Gründen auch im erheblichen Maße von Verkehrs- und Witterungseinflüssen abhängig sind. Die mögliche Nichteinhaltung begründet daher keinerlei Schadensersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers.
Die Fa. SBS GmbH Spree Bauservice wird jedoch im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten die bestellten Leistungen so termingerecht wie möglich ausführen.
Bestellungen sind nach Möglichkeit spätestens 1 – 2 Werktage vor dem gewünschten Termin zu tätigen. Mündliche Absprachen mit dem Kraftfahrer sind nicht verbindlich.
Halteverbotsschilder sind, falls erforderlich, in jedem Falle auftraggeberseitig zu stellen und ggf. polizeilich anzumelden. In Ausnahmefällen, bei schriftlichem Auftrag durch den Auftraggeber, kann die Gestellung auch durch die SBS GmbH Spree Bauservice durchgeführt werden.
Die Einholung von behördlichen Genehmigungen für Schuttablagerungen (bis zu 10 Tagen und 10 m² Fläche) oder Containeraufstellungen (unbefristet) wird von der Firma SBS GmbH Spree Bauservice nicht übernommen. Die in jedem Fall nach 10 Tagen erforderliche Genehmigung vom zuständigen Tiefbauamt muss der Auftraggeber selbst beantragen und auch selbst bezahlen.
Ggf. erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrungen oder etwa Beleuchtung, hat der Auftraggeber unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen u. a. auch der StVO selbst durchzuführen. Für unterlassene Sicherung oder fehlende Genehmigungen (ggf. auch Verlängerung der Genehmigung) haftet ausschließlich der Auftraggeber. Er hat die
Fa. SBS GmbH Spree Bauservice ggf. von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Die Firma SBS GmbH Spree Bauservice ist im Besitz einer Jahresgenehmigung zum Aufstellen von Containern auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen (Fahrbahnrand) im Land Berlin.
Unsere Leistungsnachweise, die (sofern die Baustelle besetzt war) vom Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter auf Richtigkeit geprüft und unterschrieben werden, sind Rechtsgrundlage. Nachträglich auftretende Reklamationen können daher nicht berücksichtigt werden. Für von unsrem Personal verursachte Schäden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis zu einer Höhe nach der unserer Versicherer (ggf. unter Zugrundelegung des AGNB Vertrages) Ersatz zu leisten hat. Die Haftung entfällt, wenn der Schaden nicht unverzüglich nach Kenntnis des Auftraggebers angezeigt wird. Soweit die Haftung der SBS GmbH Spree Bauservice durch die Bedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sind, gilt das auch für Schadenersatzansprüche gegen unser Personal. Schadenersatzansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen ergeben, für die diese Bedingungen gelten, verjähren 6 Monate nach Kenntnis durch den Auftraggeber oder seiner Mitarbeiter, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage der Schadenersatz geltend gemacht wird.
Bei nicht besetzter Baustelle zum Zeitpunkt des Wechselns, Stellen oder Abziehens von Containern ist der Leistungsschein des Fahrers verbindlich.
Container:
Der bereitgestellte Container wird dem Auftraggeber zur Befüllung mit der von ihm bei der Bestellung bezeichneten Abfallart vom Gewicht her gleichmäßig über die gesamte Länge, maximal bis zur Höhe der Oberkante und nur bis zum zulässigen Höchstgewicht) überlassen. Sollte bei Abholung bzw. Entleerung des Containers vom Auftrag abweichend eine andere Abfallart z. B. auch durch zusätzliche Fremdbeladung) festgestellt werden, gehen alle möglicherweise entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Das Befüllen der Container mit Sondermüll bzw. kontaminierten Abfällen (auch teilweise) ist grundsätzlich untersagt. Für Schäden und Kosten, die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Beladevorschriften entstehen, haften ausschließlich die Auftraggeber. Die durch unsere Firma angenommenen bzw. entsorgten Abfälle gehen erst nach Bezahlung durch den Auftraggeber in unser Eigentum über.
Alle Container der SBS GmbH Spree Bauservice die auf öffentlichen Wegen oder Straßen gestellt werden, sind mit den vorgeschriebenen retro-reflektierenden Warnfolien ausgerüstet. Der Auftraggeber überzeugt sich unverzüglich nach Aufstellung des Containers von der guten Sichtbarkeit der Folie, ferner obliegt ihm die Sauberhaltung der Folie während der Containerstandzeit.
Für Schäden am Container, die in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Abholung entstehen, haftet der Auftraggeber, auch wenn er die Ursache nicht zu vertreten hat, oder der Verursacher nicht festgestellt werden kann. Gleiches gilt für das Abhandenkommen von Containern. Das vereinbarte Entgeld umfasst, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die Zufuhr und Abholung des Containers einschließlich Deponiegebühren / Entsorgungskosten unter Beachtung der in der Preisliste aufgeführten Einschränkungen bzw. Preiszuschläge. Soweit über die kostenlose Mietdauer keine weitere Vereinbarung getroffen wurde, beträgt diese 7 Kalendertage gerechnet vom Gestellungstag bis zum frühestmöglichen Abholtermin nach Auftrag. Jeder weitere Kalendertag wird mit 4, 00 € netto in Rechnung gestellt.
Preis- und Zahlungsvereinbarung:
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zusätzlich berechnet. Erhöhen sich nach der Angebotsabgabe oder Containergestellung, jedoch vor Abholung des Containers die Preise oder / und Deponiegebühren, so gelangt der neue Preis zur Berechnung. Rechnungseinwände sind innerhalb von 5 Werktagen geltend zu machen, spätere Einwände finden keine Berücksichtigung.
Bei Bestellung durch den Auftraggeber ist darauf zu achten, dass Auftragsstornierungen bis spätestens 16.00 Uhr des Auftragsvortages erfolgen müssen, andernfalls berechnen wir dem Auftraggeber die Ausfallkosten. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die SBS GmbH Spree Bauservice berechtigt Mahnkosten und Zinsen in Höhe von 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Bei Nichtzahlung von Rechnungen kann ein Bestellverbot ausgesprochen werden. Bei Nichtbezahlung der Leistung trotz mehrfacher Mahnung, ohne dass dafür berechtigte Gründe vorliegen, ergeht automatisch eine Anzeige wegen illegaler Entsorgung von Abfällen.
Außenstände unserer Kunden dürfen nur die Höhe erreichen, die unser Kreditversicherer für den jeweiligen Kunden freigibt. Wenn das kundenspezifische Kreditlimit überschritten wird, kann die Beibringung einer Zahlungsgarantie (Bankbestätigung, Scheck o. ä.) durch den Auftragnehmer gefordert werden. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, erfolgt ein sofortiger Leistungsstopp. Die bis dahin aufgelaufenen Zahlungsrückstände sind dann sofort zur Zahlung fällig.
Wir behalten uns weiterhin vor, ggf. die Entsorgungsnachweise im Original erst dann zu übergeben, wenn unsere diesbezüglichen Rechnungen beglichen sind. In diesem Fall werden die Entsorgungsnachweise nur in Kopie, mit entsprechendem Hinweis, als Rechnungsbeilage zugestellt.
Sonstiges:
Soweit gesetzlich zugelassen, ist Berlin Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.